PND

so viele entscheidungen … pränataldiagnostik

untersuchungsmethoden

1. nicht invasive methoden

a) ultraschalluntersuchung: ermöglicht die darstellung der normalen fetalen/embryonalen entwicklung, es können strukturdefekte fetaler organe erkannt werden. die methode hat keine erkennbaren schädlichen gesundheitlichen nebenwirkungen (in manchen büchern ist von erwärmung des fruchtwassers zu lesen, dessen folgen nicht genau abzuschätzen sind). diese methode gilt als ethisch unbedenklich und kann der mutter die angst vor der schwangerschaft teilweise nehmen. kosten für 3 ultraschalluntersuchungen während der schwangerschaft (um die 10., 20. und 30. woche) werden von der krankenkasse übernommen.

b) messung der nackentransparenz per ultraschall: zusammenhang zwischen der dicke der nackentransparenz und der wahrscheinlichkeit für trisomie 21 (down-syndrom). die untersuchung wird zwischen 12. und 14. woche durchgeführt. die dicke der gemessenen nackenfalte, das alter der mutter und die entwicklungswoche des embryos werden in beziehung gesetzt und ergibt einen statistischen wert. die entdeckungsrate liegt bei 80%.ein auffälliger befund beweist noch gar nix, der schwangeren wird zu einer invasiven methode geraten. kosten sind von den werdenden eltern zu tragen.

c) triple-test: bluttest, dient der abschätzung, wie hoch das risiko ist, dass der embryo/fötus ein down-syndrom oder einen „offenen rücken“ (spina bifida) hat. die untersuchung findet zwischen 16. und 18. woche statt. es werden wieder das ergebnis, das alter der schwangeren sowie das alter des ungeborenen in beziehung gesetzt. heraus kommt ebenfalls ein statistischer wert. die chancen, ein down-syndrom aufzudecken liegen bei 60-70%, viele faktoren können das ergebnis verfälschen. ein auffälliger befund beweist noch gar nix, der schwangeren wird zu einer invasiven methode geraten. kosten sind von den werdenden eltern zu tragen.

2. invasive methoden

a) amniozentese (fruchtwasseruntersuchung): untersuchung von fruchtwasser- bzw. plazentazellen im sinne einer genauen bestimmung des chromosomensatzes, fehlbildungen der wirbelsäule, geschlechtsgebundene erbkrankheiten (z.b. muskelschwund) sowie die gezielte diagnostik von stoffwechseldefekten in risikogruppen. frühestens in 14. woche durchführbar (meist 16.-18. woche). wartezeit auf das ergebnis: 2-3 wochen. risiko für die mutter: narkoserisiko (1:10 000) und 1 promille einer intrautinerinen infektion. risiko für das baby: 0,5 % insbesondere eines abortes. risiko einer fehlerhaften interpretation der untersuchungsergebnisse liegt bei unter 1 %. ethische bedenken liegen im späten zeitpunkt der untersuchung. einschließlich wartezeit kann es zu einer abtreibung bis 22. woche führen. der fetus ist zu diesem zeitpunkt gut ausgebildet, schmerzempfindlich und nach der abtreibung potentiell lebensfähig. kosten werden von der krankenkasse übernommen.

b) chorionzottenbiopsie: ab 11. woche, die haut des embryos ist rundherum mit chorion (zottenhaut) bewachsen, an der stelle, wo sich die fruchhülle in der gebärmutter verankert, wächst das sogenannte chorion fronosum – die spätere plazenta. einige der zellen werden durch einen punktionsnadel entnommen. es können chromosomendefekte erkannt werden. wartezeit auf den befund: 1 tag bis 2 wochen. risiko, durch den eingriff eine fehlgeburt auszulösen: 0,5-1 %. problem: unterscheidung von mütterlichem und fetalem gewebe, risiko einer fehlerhaften interpretation der untersuchungsergebnisse: unter 2%

anmerkungen von seiten der ethik

verantwortung: mit allen risiken und fehlinterpretationen – angenommen, ich bekomme die nachricht, dass das baby einen „genetischen defekt“ hätte, ich würde abtreiben. kann ich es mit meinem gewissen vereinbaren, ein lebensfähiges wesen aus – möglicherweise egoistischen gründen- zu töten (das möglicherweise gar keine behinderung hat?)? ich würde nicht abtreiben. kann ich es aushalten, einen menschen in die welt zu setzen, wo ich doch von anfang an weiß, dass er kein leichtes leben haben wird und eben „anders“ ist. kann ich mit einer dieser beiden entscheidungen leben? das müßte ich für mich klären, bevor ich mich zu einer dieser untersuchungen entschließen würde.

risikoabschätzung: bei jeder untersuchung liegt das risiko – sei es einer fehlinterpretation der daten oder dem risiko einer fehlgeburt – bei mindestens 1 %. (bei den nichtinvasiven weitaus höher, aber denen folgen ja dann noch im normalfall eine invasive). mein statistisches risiko aufgrund meines alters ein baby mit down syndrom zu bekommen liegt bei 1: 1352, also weit unter einem prozent. (bei einer frau von 44 jahren liegt es bei 1:30, zahlen von hier)

bewertung des lebens: legen die eltern (also wir) ausschließlich eine mögliche erbkrankheit als entscheidungskriterium zugrunde, entscheiden wir darüber, was wertes und unwertes leben ist. dies ist weder gerecht noch akzeptiert es den wert werdenden menschlichen lebens. außerdem stellen sich weitere fragen: welcher grad der beeinträchtigung zu welchem zeitpunkt darf als genügend große abweichung von der normalität bzw. gesundheit gelten, sodass eine abtreibung als tolerabel erscheint?

mißbrauchspotentiale: möglichkeit der selektion und die möglichkeit der humangenetik eine neue welle rassistischen denkens zu provozieren.

folgenabschätzung für die gesellschaft: es ist sehr unsicher, wie sich eine zunehmende abtreibung aufgrund genetischer indikation zunächst auf die behinderten, denen ihre eigene vermeidbarkeit vor augen gestellt wird, und auf die gesellschaftliche einstellung zu behinderten auswirken wird. die möglichkeit einer humangenetik könnte schließlich zu einer steuerung der gesellschaft nach den regeln einer positven eugenik führen. ziel dieser humangenetik muß es sein (in diagnostik und therapie), menschliches leid zu vermindern, nicht aber den genpool zu verbessern. in einer genetisch motiverten abtreibung liegt langfristig betrachtet die gefahr für die humanität der gesellschaft.

problem: begriffsbestimmung: jeder einer eugenik zugrundegelegte konstruierte normalwert menschlicher gesundheit ist willkürlich und kann damit keine sittlichen ansprüche erheben. genetisch bedingte funktionsstörungen sind nicht per se sittlich schlecht und so automatisch zu vermeiden. ebenso ist der begriff der behinderung sehr unscharf. er darf nicht mit einer krankheit gleichgesetzt werden.

–> am schluß stellt sich noch die frage , ob wir das recht und den anspruch auf perfekte kinder haben.

zum weiterlesen/quellen

pränatal- medizin und genetik düsseldorf

bernhard irrgang: grundriß einer medizinischen ethik

medizin und ethik (versch. aufsätze)

sesterhenn, villinger: schwangerschaft und geburt