einradmitnehmen

ma.y schreibt eine mail
– selbstverständlich – mit einer weltbewegenden frage und bekommt auch noch eine nette antwort 🙂

hier die originalmail:
Liebe DVB AG,

Ich habe eine spezielle Frage, die mich seit einigen Tagen beschäftigt: Muß man für ein Einrad auch eine Fahrkarte in Ihren Bahnen und Bussen lösen?
Es ist ja kein Fahrrad, es fehlt quasi ein Rad – daher wäre wohl eine halbe Fahrradkarte sinnvoll, diese gibt es aber gar nicht. Oder ist ein Einrad Handgepäck? Ich habe zwar noch niemanden mit einem Einrad in einer Straßenbahn gesehen, aber sicher muß man das auch mal über weitere Strecken transportieren. Gibt es da entsprechende Regelungen von Ihrer Seite?
Heute habe ich noch einen interessanten Aspekt eines Einradfahrers erfahren: Verkehrsrechtlich gibt es Einräder gar nicht: Man ist als Einradfahrer „Fußgänger mit Spielzeug“, darf also z.B. nicht auf Radwegen oder der Straße fahren.
Wie es sich aber mit dem Einrad und der DVB AG verhält, konnte auch er mir nicht ausreichend beantworten. Ich hoffe, Sie können meine Neugierde stillen.

Mit freundlichen Grüßen
Mandy S.

und jetzt die antwort:

Sehr geehrte Frau S.,

das von Ihnen angesprochene Thema ist auch für uns neu. Selbst die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO), dem wir mit 11 anderen Verkehrsunternehmen der Region angehören, enthalten dazu keine Aussagen, weil Einräder bisher nur im Sportbereich, nicht aber im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wurden.

Also gibt es keine eindeutige Regelung zum Anliegen. Deshalb zählen wir das Einrad unter Handgepäck, das unentgeltlich befördert wird, sofern es nicht an die 2 m hoch ist, wie es sehr viel früher genutzt wurde und jetzt im Museum zu bestaunen ist.

Wir hoffen, dass diese Auskunft für Sie unter den gegebenen Umständen ausreichend ist und bedanken uns für Ihre interessante Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Dresdner Verkehrsbetriebe AG

i. A. R.
i. A. M.